AU / HU (wenn gewünscht mit Voruntersuchung)
Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher.